Zur Eindämmung der Pandemie haben Bund und Länder am 28. Oktober 2020 starke Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens beschlossen. Sie werden am Montag, den 2. November in Kraft treten und den gesamten Monat gelten.

Der Sport ist von diesen Regeln betroffen sein, u.A. durch:

die Schließung von öffentlichen und privaten Sportstätten
die Einstellung des Amateur-Trainingsbetriebs
Eine Ausnahme gilt für den Individualsport, sofern er allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt wird. Reiten gehört zu den Individualsportarten, so dass zumindest teilweise weiterhin geritten und trainiert werden kann.

Für das Voltigieren als Kontaktsport gilt das leider nicht.

Die NRW-Landesregierung hat die vereinbarten Maßnahmen nunmehr in das Landesrecht übertragen und in einer neuen Coronaschutzverordnung festschrieben. Sie ist seit dem 30.10.2020 verfügbar.

Mit diesem Link zum Pferdesportverband Westfalen sind häufige Fragen zur Situation im November zusammengefasst. Hier zur FAQ-Liste
Stand: 30. Oktober 2020