Die Reitanlage unterliegt ab sofort der 2G-Regelung.
Die 2G-Regel gilt für alle Personen ab 16 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind nicht von dieser Einschränkung betroffen.
Eine Ausnahme besteht außerdem für Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen einen Negativtestnachweis mit sich führen (Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist oder PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist)
Personen die obige Voraussetzungen nicht erfüllen ist der Zutritt auf dem gesamten Vereinsgelände nicht gestattet.
Der vorgeschriebene Nachweis der Immunität muss von den verantwortlichen Personen kontrolliert werden.
Die Vorstandsmitglieder und Rene Lippich werden diese Kontrollen übernehmen. Wir bitten Euch den Nachweis stets bei Euch zu führen.
Die Überprüfung erfolgt mit der COVPassCheck-App. Sie arbeitet datenschutzkonform, scannt lediglich den QR-Code und zeigt uns an, ob das Zertifikat gültig ist.
Der Vorstand