Die Beiträge zur Anlagennnutzung werden ¼ jährlich vom Verein eingezogen. Der Einzug erfolgt jeweils zum 15. Februar, 15. April, 15. Juli, 15. Oktober.
Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Es wird nur die Mitteilung per Mailakzeptiert !
Tagesgäste melden sich bitte telefonisch.
Die Nutzung der Anlage mit nicht gemeldeten Pferden ist nicht gestattet.
Diese Beiträge werden 1 x jährlich vom Verein eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag wird erstmalig fällig in voller Höhe im Jahr des Beitritts.
Bei einem Beitritt nach dem 01.10. eines laufenden Jahres wird der ½ jährliche Beitrag für das erste Jahr fällig.
Bei Kündigung im Laufe des Jahres ist ebenfalls der volle Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr zu zahlen. Genaueres zur Kündigung finden Sie in der Satzung des Reitvereins.
Familie =2 Erwachsene sowie mind. 1 Jugendlicher, die zur gleichen Zeit im Verein aufgenommen werden/ Bei einer Behinderung über 50% wird keine Aufnahmegebühr erhoben/Bei Geschwisterkindern verringert sich die Aufnahmegebühr um 50%